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Wissen und Produktinformationen

Vitals verfügt über sehr viel orthomolekulares Wissen. Dieses Wissen möchten wir über die Stiftung OrthoKnowledge an Fachkräfte weitergeben.

Das Ziel der Stiftung Orthoknowledge ist das Sammeln, Dokumentieren und Verbreiten von Informationen über generische Substanzen (nicht Produkte) zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden. Wissenschaftliche Artikel geben einen Einblick in den neuesten Stand der Dinge in Bezug auf Nährstoffe, die in der Praxis häufig verwendet werden. Außerdem werden Monographien mit fachlichen und technischen Informationen zusammengestellt, die für jeden Therapeuten oder Arzt unverzichtbar sind. Die Artikel werden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt und sind stets mit Quellenangaben versehen.

Gehen Sie auf die Website der Stiftung Orthoknowledge und nutzen Sie die verschiedenen Suchoptionen, um das zu finden, was Sie suchen.

Hintergrund
Aufgrund der geltenden niederländischen und europäischen Gesetze und Vorschriften ist es uns leider nicht gestattet, Ihnen ausführliche Informationen von Vitals über die Wirkungen unserer Produkte und deren Verwendung zukommen zu lassen. Wir informieren Sie aber gerne auf unserer Website über die besonderen Qualitätsaspekte unserer Produkte und die zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben. Darüber hinaus liefern wir wichtige Informationen über die Zusammensetzung und die Zutaten (z. B. Allergene) sowie praktische Anwendungshinweise (wie und wann die Produkte zu verwenden sind und was sonst noch für eine optimale und sichere Anwendung zu beachten ist).

(Vorläufig) zulässige gesundheitsbezogene Angaben
Jedes Produkt hat eine Rubrik für zulässige gesundheitsbezogene Angaben oder vorläufig zulässige gesundheitsbezogene Angaben. Dies sind die Vermerke, die bei der Werbung für das betreffende Produkt zulässig sind.

In der Vergangenheit durfte ein Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln mit allen gesundheitsfördernden Eigenschaften des Produkts werben, die er selbst für ausreichend belegt hielt. Heute ist das nicht mehr der Fall. Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) hat die Lebensmittelindustrie aufgefordert, alle von ihr gewünschten gesundheitsbezogenen Angaben einzureichen und hat diese beurteilt. Es wurden nur sehr wenige gesundheitsbezogene Angaben zugelassen. Unserer Ansicht nach ist dies nicht gerechtfertigt.

Gesundheitliche Auswirkungen von Lebensmitteln auf gesunde Menschen sind manchmal erst nach langer Zeit spürbar und wegen ihrer Vielseitigkeit schwieriger zu messen. Dies macht es schwierig, die Auswirkungen der Ernährung auf die Gesundheit nachzuweisen. Außerdem darf die Forschung laut EFSA nicht an Patienten oder Menschen mit Gesundheitsproblemen durchgeführt worden sein (denn das wäre Teil des medizinischen Bereichs), obwohl ein Großteil der vorgelegten Nachweise sich auf diese Gruppe bezieht.

Leider schränkt diese Gesetzgebung Vitals natürlich bei der Information über neue wissenschaftliche Erkenntnisse in Bezug auf seine Produkte ein. So ist die Wirkung von Folsäure auf das ungeborene Kind seit Jahrzehnten Gegenstand der Forschung. Bevor man mit 100-prozentiger Sicherheit sagen konnte, dass Folsäure für das ungeborene Kind wichtig ist, war das natürlich schon die ganze Zeit eine Tatsache.

Manchmal führen wir auch Produkte ein, zu denen wir nur wenig sagen können, weil die Erkenntnisse erst in einem frühen Stadium (aber vielversprechend) sind oder weil Forschung am Menschen mit gesundheitlichen Problemen durchgeführt wurde. Aus diesem Grund gibt es die Stiftung Orthoknowledge und wir möchten Sie gerne auf www.orthoknowledge.eu verweisen. Da dort keine Produkte empfohlen werden, finden Sie umfangreiche Informationen über die wissenschaftliche Grundlage der Verwendung von Nährstoffen in der Komplementärmedizin. 

Zurückgehaltene Angaben über pflanzliche Stoffe
In den Rechtsvorschriften über Angaben gibt es eine eigene Kategorie für Kräuter und andere pflanzliche Präparate (die sogenannten ‚Botanicals‘). Die EFSA hat noch keine Entscheidung darüber getroffen, wie die für diese Art von Nährstoffen eingereichten gesundheitsbezogenen Angaben zu bewerten sind. Bis zur abschließenden Bewertung durch die EFSA wird es weiterhin möglich sein, eingereichte, aber noch nicht genehmigte gesundheitsbezogene Angaben für Kräuterpräparate (sogenannte „on-hold claims“) unter bestimmten Bedingungen zu verwenden. Diese werden auf unserer Website als „(vorläufig) zulässige gesundheitsbezogene Angaben“ bezeichnet.